Neue Regeln zum Infektionsschutz am BKLK - Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch im Unterricht Pflicht!

Regeln zum Infektionsschutz - worauf müssen wir achten?

(aktualisiert am 11.08.2020)


Es gelten die allgemeinen Hinweise zur Vermeidung von Corona-Infektionen im öffentlichen Raum:


• Abstand halten (mind. 1,5 Meter)! Immer! Überall!
• Nies- und Hust-Etikette beachten (in die Armbeuge, nicht in die Hand niesen bzw. husten und auch gähnen)!
• Regelmäßig Hände waschen (mindestens 20 Sekunden lang Hände einseifen)!
• So selten wie möglich ins eigene Gesicht fassen!
• Möglichst wenig Oberflächen anfassen (z.B. Türen mit Ellbogen öffnen)!


Weitere Hinweise für den Schulbetrieb


Die Lehrkräfte informieren die Schüler*innen (S*S) über die Hygienemaßnahmen:

  • Es besteht bis auf Weiteres eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS-Maske) in der gesamten Schule und auch im Unterricht!
  • Stühle nicht auf die Tische stellen! Die Tische werden täglich nach dem Unterricht desinfizierend gereinigt.
  • Die S*S zum Händewaschen (mind. 20 Sek.) anregen z. B. vor Mahlzeiten und spätestens nach zwei Stunden. Die Klassenräume sind mit Seife und Papierhandtüchern ausgestattet. Über den Waschbecken sind die Hygienetipps des BZgA ausgehängt.
  • Die S*S sollen regelmäßig an das Abstandsgebot von min. 1,5 m erinnert werden, besonders vor den Pausen.
  • Sitzplätze in den Klassen nicht wechseln und einen Sitzplan täglich erstellen!
  • Reinigungstücher für PC-Tastaturen werden bereitgehalten und sollen vor dem Unterricht von den S*S bzw. den K*K genutzt werden!
  • Getränkeflaschen etc. sollen nicht untereinander getauscht werden!
  • Die S*S verlassen den Klassenraum mit dem notwendigen Abstand!
  • Die Pausen sollen die S*S grundsätzlich in den Klassenräumen verbringen. Bei Bedarf kann die Pause aber auch im Schülerbistro oder im Freien verbracht werden.
  • Klassenräume dauerhaft lüften.
  • S*S, die eine bestätigte Infektion bzw. entsprechend Symptome aufweisen, nehmen auf keinen Fall am Unterricht teil und melden dies umgehend der Schulleitung.
  • S*S betreten nur den Gebäudeteil, in dem ihr Unterricht stattfindet!

Die oben genannten Maßnahmen treffen natürlich auch auf die Lehrkräfte zu. Das Abstandsgebot von min. 1,5 m und auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch für die Lehrerzimmer.