Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

 

Bildungsziele
Die Auszubildenden beachten die besondere Verantwortung der Anlagenmechaniker für Sanitär-Heizungs- und Klimatechnik für die Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen im Zusammenhang mit Energie- und Ressourcennutzung. Sie entwickeln Beratungskompetenz im Hinblick auf die Techniken zur Energie- und Ressourceneinsparung, zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei betrachten sie das Haus als energetisches Gesamtsystem und berücksichtigen Gewerke übergreifende Zusammenhänge.
Die Auszubildenden betrachten sich als Dienstleister am Kunden und orientieren ihr Handeln und Auftreten an den Erwartungen und Wünschen der Kunden.

Aufnahmevoraussetzungen
Abschluss eines Ausbildungsvertrages als Anlagenmechanikerin bzw. Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.

Ausbildungsdauer
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

Lernfelder
Lernfeld 1   Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen fertigen
Lernfeld 2   Bauelemente mit Maschinen fertigen
Lernfeld 3   Baugruppen herstellen und montieren
Lernfeld 4   Technische Systeme instand halten
Lernfeld 5   Trinkwasseranlagen installieren
Lernfeld 6   Entwässerungsanlagen installieren
Lernfeld 7   Wärmeverteilanlagen installieren
Lernfeld 8   Sanitärräume ausstatten
Lernfeld 9   Trinkwassererwärmungsanlagen installieren
Lernfeld 10 Wärmeerzeugungsanlagen für gasförmige Brennstoffe installieren
Lernfeld 11 Wärmeerzeugungsanlagen für flüssige und feste Brennstoffe installieren
Lernfeld 12 Ressourcenschonende Anlagen installieren
Lernfeld 13 Raumlufttechnische Anlagen installieren
Lernfeld 14 Versorgungstechnische Anlagen einstellen und energetisch optimieren
Lernfeld 15 Versorgungstechnische Anlagen instand halten

 

Fächer bzw. Stundentafel 

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr
1. Hj.

Unterrichtswochen pro Jahr im Blockunterricht 12 12 12 6

Aktuelle Blockzeiten

Stunden/Woche Blockunterricht

Berufsbezogener Bereich

Fach 1: Wirtschafts- und Betriebslehre

3

3

3

3

Fach 2: Planung und Fertigung von Anlagen

13

12

8

13

Fach 3: Bearbeitung von Kundenaufträgen

6

5

6

0

Fach 4: Inbetriebnahme und Instandhaltung

6

6

8

10

Fach 5: Fremdsprache

0 - 2

0 - 2

0 - 2

0 - 1

Differenzierungsbereich

Dient zur Stützung und Vertiefung von Lernprozessen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen. Das Angebot ist abhängig von der jeweiligen Schüler-/Lehrersituation

0 - 3

0 - 3

0 - 3

0 - 2

Berufsübergreifender Bereich

Fach 1: Deutsch/Kommunikation

0 - 3

0 - 3

0 - 3

0 - 2

Fach 2: Evangelische Religion

0 - 3

0 - 3

0 - 3

0 - 2

Fach 3: Sport/Gesundheitsförderung

0 - 3

0 - 3

0 - 3

0 - 2

Fach 4: Politik/Gesellschaftslehre

0 - 3

0 - 3

0 - 3

0 - 2

           

Qualifikation und Abschlussprüfung

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik führen Installations-, Erweiterungs-, sanierungs- und Wartungsarbeiten der versorgungstechnischen Ausrüstung in den Bereichen Klima, Heizung und Sanitär, sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern wie in komplexen versorgungstechnischen Anlagen durch. Sie sind in der Lage, ihre Arbeiten auf der Grundlage von Kunden- bzw. Arbeitsaufträgen weitgehend selbstständig durchzuführen und teambezogen zu arbeiten. Zur Durchführung ihrer Arbeits-aufträge benötigen sie die Kompetenzen, sich selbstständig Informationen zu beschaffen, diese auszuwerten sowie Arbeitsprozesse zu planen, zu kontrollieren und zu dokumentieren.

In der Beziehung zum Kunden können sie sowohl dem Kunden wie dem Betrieb gegenüber verantwortungsbewusst beraten und die Übergabe an Kunden durchführen. Sowohl in der Zwischenprüfung als auch in der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ist je eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchzuführen, zu dokumentieren und während der Durchführung der Arbeitsaufgabe hierüber ein Fachgespräch zu führen.

Neu:

Die neue Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 28. April 2016 besteht aus zwei Teilen. Die alte Zwischenprüfung ist nun zu 30 % in die Gesellenprüfung integriert worden. Daher wird sie auch als gestreckte Gesellenprüfung bezeichnet. Im Teil 1 (alte Zwischenprüfung) wird der Prüfling in insgesamt 7 Stunden am Ende des zweiten Ausbildungsjahres geprüft. Das Ergebnis wird zu 30 % auf die Teil 2 Prüfung angerechnet.

Am Ende der Ausbildung wird in Teil 2 der Abschlussprüfung in zwei Bereichen geprüft: Im praktischen Bereich bearbeitet und dokumentiert der Prüfling in 15 Stunden einen Arbeitsauftrag, der einem Kundenauftrag entspricht. Im theoretischen Teil wird der Prüfling schriftlich in folgenden drei Prüfungsbereichen geprüft:- Arbeitsplanung- Systemanalyse und Instandhaltung- Wirtschafts- und Sozialkunde.

Der Berufsabschluss entspricht dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS 10A) Die Fachoberschulreife (HS 10B bzw. FOR) erwerben Schülerinnen und Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die FOR notwendigen Englischkenntnisse (80 Unterrichtsstunden) nachweisen. Darüber hinaus wird mit einem Durchschnitt der Berufsabschlussnote von mindestens 2,5 der Q-Vermerk erreicht.

Beratung:

Bereichsleitung

Matthias Husemeyer

Tel.: 05741 3458 35

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Bildungsgangkoordination

Tekin Tekelioğlu

Tel.: 05741 3458 30

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