Friseur/-in
Bildungsziele
Die Ausbildung zu Friseurinnen und Friseuren findet in kooperativer Form an den Lernorten Betrieb und Schule statt. Grundlage für die Ausbildung im Lernort Betrieb ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zur Friseurin/zum Friseur" vom 21.05.2008. Grundlage für die Ausbildung in der Berufsschule ist der Rahmenlehrplan vom 11.04.2008. Beide Ausbildungsgrundlagen basieren auf einer Beschreibung des Anforderungsprofils des Berufs. Friseurinnen und Friseure erbringen umfassende Dienstleistungen, die hohe Kompetenzen in den Phasen Beratung bzw. Verkauf, Behandlung und Beurteilung verlangen. Die besondere Prägung erhält der Beruf dadurch, dass die Leistungen direkt an Kundínnen und Kunden vollzogen werden. Die Erwartungen und Anforderungen der Kundinnen und Kunden einerseits sowie die technologischen Gegebenheiten und Möglichkeiten andererseits legen die zu erwerbenden Kompetenzen fest. Diese Handlungskompetenzen müssen Friseurinnen und Friseure in den verschiedenen Handlungsfeldern, die im Berufsalltag auftreten können, beherrschen.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachklasse Friseure werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz befinden. Die Anmeldung erfolgt durch die Ausbildungsbetriebe.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und schließt mit der Gesellenprüfung ab.
Lernfelder
Die Schülerinnen und Schüler des Berufsfeldes Körperpflege werden in der Berufspraxis mit jeweils spezifischen Handlungssituationen und Lernanlässen konfrontiert. Unterricht setzt an diesen Lernerfahrungen an, damit berufsbezogenes und berufsübergreifendes Lernen integriert gefördert werden. Der Lernprozess orientiert sich vorrangig an den Handlungsfeldern des beruflichen Alltags in den Lernfeldern:
- Lernfeld 1: In Ausbildung und Beruf orientieren
- Lernfeld 2: Kunden empfangen und betreuen
- Lernfeld 3: Haare und Kopfhaut pflegen
- Lernfeld 4: Frisuren empfehlen
- Lernfeld 5: Haare schneiden
- Lernfeld 6: Frisuren erstellen
- Lernfeld 7: Haare dauerhaft umformen
- Lernfeld 8: Haare tönen
- Lernfeld 9: Haare färben und blondieren
- Lernfeld 10: Hände und Nägel pflegen und gestalten
- Lernfeld 11: Haut dekorativ gestalten
- Lernfeld 12: Betriebliche Prozesse mit gestalten
- Lernfeld 13: Komplexe Frieseurdienstleistungen durchführen
Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern in den einzelnen Ausbildungsjahren:
1. Jahr | 2. Jahr | 3.Jahr | |
LF 3, LF 4 | LF 8 | LF 10, LF 11 | Pflege und Gestaltung |
LF 5 | LF 7, LF 9 | LF 13 | Farb- und Formveränderung |
LF 1, LF 2 | LF 6 | LF 12 | Salon- und Kundenmanagement |
Fächer bzw. Stundentafel |
Wochenstunden | ||
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |
Berufsbezogener Bereich | |||
Fach 1: Pflege und Gestaltung | 4 | 2 | 3 |
Fach 2: Farb- und Formveränderung | 1,5 | 3,5 | 2 |
Fach 3: Salon- und Kundenmanagement | 2,5 | 1,5+1* | 2+1 |
Fach 4: Fremdsprachliche Kommunikation | 0-1 | 0-1 | 0-1 |
Differenzierungsbereich | |||
Dient zur Stützung und Vertiefung von Lernprozessen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen. Das Angebot ist abhängig von der jeweiligen Schüler-/Lehrersituation | 0-1 | 0-1 | 0-1 |
Berufsübergreifender Bereich | |||
Fach 1: Deutsch/Kommunikation | 0-1 | 0-1 | 0-1 |
Fach 2: Evangelische Religion | 0-1 | 0-1 | 0-1 |
* In die Lernfelder des ersten Ausbildungsjahres sind auf Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschulen im Bereich Wirtschaft- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts-und Betriebslehre integriert.
Qualifikation und Abschlussprüfung
Die Berufsabschlussprüfung ("Gesellenprüfung") erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Teil 1 der Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich „Klassische Friseurarbeiten", Teil 2 aus den Bereichen „Friseur- und Kosmetikdienstleistungen", „Friseurtechniken", „Betriebsorganisation und Kundenmanagement" und „Wirtschafts- und Sozialkunde". Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 mit 25%, Teil 2 mit 75% gewichtet. Die Gesellenprüfung ist bestanden wenn die Leistungen 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend, 2. im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens „ausreichend", 3. im Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen mit mindestens „ausreichend", 4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend" und 5. in keinem Prüfungsbereich von Teil mit mindestens „ungenügend" bewertet worden ist. Die Prüfung wird von der zuständigen Friseurinnung im Auftrage der Handwerkskammer abgenommen. Nach mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer steht am Ende der Schulzeit der Berufsschulabschluss.
Der Berufsabschluss entspricht dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS 10A) Die Fachoberschulreife (HS 10B bzw. FOR) erwerben Schülerinnen und Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die FOR notwendigen Englischkenntnisse (80 Unterrichtsstunden) nachweisen. Darüber hinaus wird mit einem Durchschnitt der Berufsabschlussnote von mindestens 2,5 der Q-Vermerk erreicht.
Beratung:
Bereichsleitung
Rainer Bartels
Tel.: 05741 3458 40
rainer.bartels@berufskolleg-lk.de
Bildungsgangkoordination
Maren Bondzio
Tel.: 05741 3458 40
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Weitere Informationen erhalten Sie bei BERUFENET.