Fachlagerist/-in
Bildungsziele
Die Bildungsziele im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik ergeben sich aus der Erläuterungen und Beschreibungen der Lernfelder. Dabei sollen die Schüler/innen in die Lage versetzt werden, alle in einem Unternehmen vorkommenden Prozesse der Lagerlogistik zu analysieren, zu beurteilen und die erforderlichen kaufmännischen sowie praktischen Arbeiten auszuführen.
Aufnahmevoraussetzungen
Abschluss eines Ausbildungsvertrages als Fachlagerist/-in mit einem im Einzugsbereich des Berufskollegs Lübbecke ansässigen Ausbildungsbetriebes oder von einem Ausbildungsbetrieb gewählten Berufskollegs (Berufskolleg Lübbecke).
Lernfelder
Lernfeld 1: Güter annehmen und kontrollieren
Lernfeld 2: Güter lagern
Lernfeld 3: Güter bearbeiten
Lernfeld 4: Güter im Betrieb transportieren
Lernfeld 5: Güter kommissionieren
Lernfeld 6: Güter verpacken
Lernfeld 7: Güter verladen
Lernfeld 8: Güter versenden
Fächer bzw. Stundentafel
Wochenstunden
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Berufsbezogener Bereich | 1. Jahr | 2. Jahr |
Fach 1: Lagerwirtschaftliche Prozesse |
3
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3
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Fach 2: Betriebliche Güterbewegungen |
3
|
3
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Fach 3: Wirtschafts- und Betriebslehre | 1 |
1
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Fach 4: Datenverarbeitung | 0 |
2
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Fach 5: Fremdsprache Englisch | 0 |
2
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Differenzierungsbereich |
1. Jahr
|
2. Jahr
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Dient zur Stützung und Vertiefung von Lernprozessen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen. Das Angebot ist abhängig von der jeweiligen Schüler-/Lehrersituation |
0
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0
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Berufsübergreifender Bereich |
1. Jahr
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2. Jahr
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Fach 1: Deutsch/Kommunikation | 1 | 0 |
Fach 3: Religionslehre | 1 |
0
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Fach 4: Sport/Gesundheitsförderung |
1-2
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0 |
Fach 5: Politik/Gesellschaftslehre |
0 |
1 |
Qualifikation und Abschlussprüfung
Zum Abschluss der Ausbildung erhalten die Auszubildenden neben dem von der Industrie- und Handelskammer ausgestellten Zeugnis ein Berufsschulabschlusszeugnis des Berufskollegs Lübbecke. Dieses Berufsschulabschlusszeugnis enthält neben den einzelnen Fächernoten eine Berufsschulabschlussnote, in die die Fächernoten des berufsbezogenen und des berufsübergreifenden Bereiches einfließen.
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS10A) gleichwertig. Die Fachoberschulreife (HS10B oder FOR) erwerben Schülerinnen und Schüler, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Bei einer bestanden Berufsabschlussprüfung und einer Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 sowie dem Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse kann die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (FORQ) erlangt werden.
Beratung
Bereichsleitung
Wolfgang Raupach
Tel.: 05741 3458 67
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Bildungsgangkoordination
Wolfgang Stöckmann
Tel.: 05741 3458 66
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Weitere Informationen erhalten Sie bei BERUFENET.