Fachschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Vorbereitungskurs Meisterprüfung Hauswirtschaft
Berufsbildung und Ausbildungsziele
- Staatlich geprüfte Wirtschafterin/Staatlich geprüfter Wirtschafter und
- Meister/Meisterin der Hauswirtschaft
Die Ausbildung soll Absolventen befähigen, Führungsaufgaben in hauswirtschaftlichen Betrieben zu übernehmen. Die staatlich geprüften Wirtschafterinnen und Wirtschafter nehmen Produktions- und Leitungsaufgaben in definierten Teilbereichen wahr. Zu ihren Aufgaben gehören die Planung, Durchführung und Kontrolle der hauswirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Bedürfnisse der zu versorgenden Personen. Das Ausbildungsziel ist die Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz in den Tätigkeitsfeldern Produktion, Versorgung, Betreuung, Organisation, Personaleinsatz, Qualitätssicherung und Vermarktung.
Die Tätigkeitsbereiche der Meisterin/des Meisters der Hauswirtschaft mit Ausbilderfunktion liegen vorwiegend im Management der Hauswirtschaft. Je nach Art des personalen Versorgungssystems sind leitende und/oder beratende und koordinierende Funktionen zu erfüllen. Damit sind gegebenenfalls auch ausführende Tätigkeiten der Leistungserbringung verbunden. Zulassung und Durchführung der Meisterprüfung erfolgt durch die für die Berufsausbildung zuständige Stelle, die Landwirtschaftskammer NRW.
Bei Fragen zur Meisterprüfung wenden Sie sich bitte an die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-267
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Weitere Informationen zur Meisterprüfung finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer:
https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/hauswirtschaft/fortbildung/index.htm
Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule:
- Abgeschlossene Ausbildung zur Hauswirtschafterin
- Berufsschulabschluss
- Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr bis zur Abschlussprüfung zur Staatlich geprüften Wirtschafterin/zum Staatlich geprüftem Wirtschafter (kann während des Besuchs der Fachschule absolviert werden)
Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 2 Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden (kann während des Besuchs der Fachschule absolviert werden). Auf diese Zeit kann auch die Führung des eigenen privaten Mehrpersonenhaushaltes angerechnet werden. Wünschenswert ist es, ein Praktikum in einem hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbetriebes zu absolvieren. Die zuständige Stelle entscheidet über die Zulassung.
Ausbildungsdauer und Unterrichtsorganisation
Der Bildungsgang wird als Teilzeitlehrgang mit 1200 Stunden in drei Jahren durchgeführt. Unterrichtszeit findet berufsbegleitend dienstags und einige Veranstaltungen geblockt zusätzlich donnerstags statt.
Lernfelder
Lernfeld 1: Personen betreuen
Lernfeld 2: Güter und Dienstleistungen beschaffen und Waren lagern
Lernfeld 3: Arbeitsprozesse organisieren und durchführen
Lernfeld 4: Speisen und Getränke herstellen und Personengruppen verpflegen
Lernfeld 5: Textilien reinigen und pflegen
Lernfeld 6: Wohn- und Funktionsbereiche gestalten, reinigen und pflegen
Lernfeld 7: Produkte und Dienstleistungen vermarkten
Fächer bzw. Stundentafel
Wochenstunden |
|||
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
|
Berufsbezogener Bereich |
|||
Betriebsführung |
2 |
1 - 1,5 |
3,5 - 4,5 |
Qualitätsmanagement |
1 |
0,5 - 1 |
0,5 - 1 |
Versorgung |
2 - 2,5 |
1,5 - 2,5 |
1,5 - 2,5 |
Betreuung |
2 - 2,5 |
0,5 - 1 |
0,5 - 1 |
Projektarbeit |
0 |
1,5 - 2 |
2 - 2,5 |
Differenzierungsbereich |
|||
Berufs- und Arbeitspädagogik (auf Wunsch) |
1 |
1 |
1 |
Berufsübergreifender Bereich |
|||
Deutsch/Kommunikation |
1 |
1 |
1 |
Englisch |
1 |
1 |
0 |
Politik/Gesellschaftslehre |
1 |
0 |
0 |
Naturwissenschaften |
0 |
1 |
1 |
Ein Teil der Unterrichtsstunden erfolgt in Selbstlernphasen.
Wird das Ziel der Meisterprüfung verfolgt, so vermindern sich die Anzahl der Unterrichtsstunden um die Unterrichtsstunden des fachrichtungsübergreifenden Lernbereiches.
Abschlussprüfung
Die Examensprüfung mit dem Ziel „Staatlich geprüfte Wirtschafterin/Staatlich geprüfter Wirtschafter“, besteht aus zwei schriftlichen und ggf. einer mündlichen Prüfung auf Antrag des Studierenden. Die schriftlichen Prüfungen haben eine Gesamtdauer von 360 Minuten. Mit Bestehen des Fachschulexamens wird die Fachoberschulreife zuerkannt.
Die Meisterprüfung umfasst drei verschiedene Bereiche:
I. Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen |
1. Arbeitsprojekt |
II. Betriebs- und Unternehmensführung |
1. Situationsaufgabe |
III. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung |
1. Ausbildungseinheit, Unterweisung |
Beratung:
Bereichsleitung
Rainer Bartels
Tel.: 05741 3458 40
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Bildungsgangkoordination
Angela Lücke
Tel.: 05741 3458 40
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https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/_lehrplaene/e/hauswirtschaft.pdf