Hinweis zu Fahrgemeinschaften in PKWs - Polizei kontrolliert Einhaltung!
Die Polizei hat bei Kontrollen festgestellt, dass viele Fahrgemeinschaften in den PKWs gegen die Coronarverordnung des Landes NRW verstoßen. Es dürfen nur Schülerinnen und Schüler aus maximal zwei Haushalten in einem PKW mitfahren. Diese Regelung gilt auch für den Aufenthalt auf dem Parkplatz. Die Polizei bittet die Regelung zu beachten. Bei Missachtung drohen Ordnungsgelder in Höhe von 250 €.
Alle neuen Schülerinnen und Schüler, die ab dem 03.06.2020 in die Schule zurückkehren, müssen sich zudem an die Infektionsschutzregelungen halten.