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Häufig gestellte Fragen

Ernährung und Versorgung

Nein. Das Interessante daran ist, dass die Klassen altersmäßig durchmischt sind. Die Jüngsten sind z.B. gerade volljährig und die Ältesten in den 40ern. Alle können voneinander profitieren.

Seiteneinsteiger*in hast du z.B. ein Abitur oder den Realschulabschluss sowie eine Berufsausbildung. Dann musst du einschlägige Praxiserfahrungen nachweisen. Diese dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen und betragen in Vollzeit 480 Stunden (sechs Wochen) oder in Teilzeit 480 Stunden.

Gesundheit und Soziales

Nein. Das Interessante daran ist, dass die Klassen altersmäßig durchmischt sind. Die Jüngsten sind z.B. gerade volljährig und die Ältesten in den 40ern. Alle können voneinander profitieren.

Seiteneinsteiger*in hast du z.B. ein Abitur oder den Realschulabschluss sowie eine Berufsausbildung. Dann musst du einschlägige Praxiserfahrungen nachweisen. Diese dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen und betragen in Vollzeit 480 Stunden (sechs Wochen) oder in Teilzeit 480 Stunden.

Handwerk und Technik

Nein. Das Interessante daran ist, dass die Klassen altersmäßig durchmischt sind. Die Jüngsten sind z.B. gerade volljährig und die Ältesten in den 40ern. Alle können voneinander profitieren.

Seiteneinsteiger*in hast du z.B. ein Abitur oder den Realschulabschluss sowie eine Berufsausbildung. Dann musst du einschlägige Praxiserfahrungen nachweisen. Diese dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen und betragen in Vollzeit 480 Stunden (sechs Wochen) oder in Teilzeit 480 Stunden.

Wirtschaft und Verwaltung / Informatik

Nein. Das Interessante daran ist, dass die Klassen altersmäßig durchmischt sind. Die Jüngsten sind z.B. gerade volljährig und die Ältesten in den 40ern. Alle können voneinander profitieren.

Seiteneinsteiger*in hast du z.B. ein Abitur oder den Realschulabschluss sowie eine Berufsausbildung. Dann musst du einschlägige Praxiserfahrungen nachweisen. Diese dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen und betragen in Vollzeit 480 Stunden (sechs Wochen) oder in Teilzeit 480 Stunden.

Häufig gestellte Fragen

Berufsausbildung (dual/Teilzeit)

Bevor Du an einer Berufsschule angemeldet wirst, musst Du einen Ausbildungsvertrag für den entsprechenden Beruf vorweisen. Zuerst steht also eine Bewerbung bei einem Ausbildungsunternehmen mit Bewerbungsschreiben, Zeugnissen, Lebenslauf und Vorstellungsgespräch an. Wenn Du eine Zusage der Ausbildungsstelle bekommen hast, wird der Betrieb dich bei uns in der Berufsschule anmelden. Das Ausbildungsunternehmen meldet dich an; du kannst dich nicht selbst anmelden.

Fachschule Sozialpädagogik (Erzieher/-in)

Nein. Das Interessante daran ist, dass die Klassen altersmäßig durchmischt sind. Die Jüngsten sind z.B. gerade volljährig und die Ältesten in den 40ern. Alle können voneinander profitieren.

Seiteneinsteiger*in hast du z.B. ein Abitur oder den Realschulabschluss sowie eine Berufsausbildung. Dann musst du einschlägige Praxiserfahrungen nachweisen. Diese dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen und betragen in Vollzeit 480 Stunden (sechs Wochen) oder in Teilzeit 480 Stunden.

Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales - Pädagogik

Ja, dann erhältst du den Berufsabschluss ohne Abitur. Am Ende des Berufspraktikums hast du dann die volle Fachhochschulreife.

Ja, das ist möglich.

Ja, denn du erlangst auch hier die Allgemeine Hochschulreife.

Bildungsgänge im Bereich Wirtschaft und Verwaltung (Vollzeit)

BFW: 1 Jahr
HH: 2 Jahre
WG: 3 Jahre

Siehe PPP der jeweiligen Bildungsgänge

BFW und HH: ja, zwei Wochen
WG: 3 Tage Praktikum oder Studientage an Uni, aber keine Pflicht.

Ja.

Ja.

Ja.

HH: Nein, Neueinstieg mit Französisch oder Spanisch möglich.

Fachoberschule Gesundheit und Soziales

Entscheidend für die Eignung als Praktikumsstelle ist:

 

  • Die Betriebe und Einrichtungen haben die Berechtigung, in einem Beruf aus dem Bereich Gesundheit und Soziales auszubilden.
  • Das Praktikum wird unter Anleitung einer Fachkraft absolviert.
  • Der Anteil an praktischer sozialpädagogischer oder pflegerischer Tätigkeit überwiegt.
  • Tätigkeiten in den Bereichen Hauswirtschaft, Verwaltung/Organisation/Planung, Büroarbeit sind nur in geringen Anteilen vorgesehen.

 

In der Regel sind folgende Einrichtungen geeignet für ein Praktikum: Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergarten, Kindertagesstätte), Kinderheime, Altenheime, Altentagesstätten, Ambulante Altenpflege, Krankenhäuser (nur im Pflegebereich), Tageseinrichtungen für Behinderte, Heime für Behinderte, ggf. auch Förderschulen und Offene Ganztagsschulen (sofern sie vollzeitig und ganzjährig betreuen)

 

Nicht zulässig sind: Essen auf Rädern, ambulante Rehabilitationszentren, Arzt-, Psychologen- und Physiotherapeutenpraxen, Krankentransportunternehmen, Labore, Apotheken, Beratungsstellen, Jugend- und Sozialamt, Schulinternate, private Haushalte.

Wenn Sie unsicher sind, ob sich eine Einrichtung für ein Praktikum eignet, nehmen Sie vor Abschluss des Vertrages unbedingt Rücksprache mit der Schule (Bildungsgangleitung) auf.

Die wöchentliche Arbeitszeit regelt sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen: in der Regel zurzeit 39 Wochenstunden. Dabei werden die Unterrichtszeiten angerechnet, so dass in Schulwochen 16 Stunden für den Unterricht und 23 Stunden im Praktikum abzuleisten sind, bzw. in den Schulferien 39 Stunden im Praktikum.

Bei der Anmeldung am Berufskolleg für den Bildungsgang der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales muss der Nachweis einer Einrichtung vorliegen, dass das Jahrespraktikum dort absolviert werden kann. Den Vordruck dafür können Sie hier erhalten:

LINK

Der Einrichtung sollte das Merkblatt mit allen wichtigen Infos ausgehändigt werden.

LINK

Im Januar/Februar mit Beginn des 2. Schulhalbjahres erfolgt eine Online-Anmeldung über www.schueleranmeldung.de. Alle erforderlichen Unterlagen (ausgedruckter Anmeldebogen mit allen Unterschriften, Lebenslauf, Kopie des Halbjahreszeugnisses, Kopie der Geburtsurkunde und Nachweis über das Praktikum) sind dann im Schulbüro einzureichen. Im Mai gibt es eine Informationsveranstaltung für alle zukünftigen Schüler*innen der FOS, die eine Zusage erhalten haben, um alle offenen Fragen zu klären und die Verträge für das Praktikum auszuhändigen.

Die Praktikantenvergütung richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Regelungen, die für die jeweilige Praktikumsstelle gelten. Viele Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich sind nicht in der Lage eine Vergütung zu zahlen. Aber in einigen Einrichtungen gibt es monatliche Zahlungen.

Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule. Viele unserer Absolventinnen und Absolventen studieren nach der Fachoberschule Soziale Arbeit, Pädagogik der Kindheit oder Hebammenwissenschaft. Sie können aber auch Fächer außerhalb Gesundheits- und Sozialbereiches studieren.

Ein Großteil der Absolventinnen und Absolventen nimmt im Anschluss an die Fachoberschule eine Ausbildung, im Gesundheitsbereich z. B. als Pflegefachkraft, OP-Assistentin, Physio-, Ergo- oder Logotherapeutinnen/-therapeuten oder im Sozialbereich als Erzieherin/Erzieher.

Höhere Berufsfachschule Gesundheit und Soziales

Für die volle Fachhochschulreife müssen insgesamt 24 Wochen Praktikum in einer geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden können. Aus dem fachpraktischen Unterricht im Berufskolleg (Fachpraxis Pflege und Nahrungsmittelzubereitung) werden vier Wochen angerechnet. In der Unterstufe werden zusätzlich vier Wochen Praktikum absolviert, so dass für die volle Fachhochschulreife dann noch 16 Wochen Praktikum nachgewiesen werden müssen. Vor Beginn des Praktikums muss eine Genehmigung über das Schulbüro eingeholt werden.

In der HBG werden zwei Jahre fast nur Vollzeitunterricht absolviert. Lediglich vier Wochen Praktikum sind während der Unterstufe vorgesehen. In der FOS wird dagegen in der 11. Klasse ein Jahrespraktikum durchgeführt. Daher erhalten die FOS-Absolventinnen und Absolventen den Abschluss „volle Fachhochschulreife“ und in der HBG gibt es zunächst den „schulischen Teil der Fachhochschulreife“.

In der HBG wird quasi als Ersatz für das Jahrespraktikum in der Unterstufe fachpraktischer Unterricht (Pflege sowie Nahrungsmittelzubereitung) unterrichtet. Durch ein Praktikum im Anschluss an die schulische Ausbildung oder mindestens zweiwöchigen Praktika während der Schulzeit oder aber durch eine anerkannte Berufsausbildung kann auch die volle Fachhochschulreife erreicht werden.

Das Praktikum in der Unterstufe soll in einer Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert werden. Entscheidend für die Eignung ist, dass:

  • Die Betriebe und Einrichtungen haben die Berechtigung, in einem Beruf aus dem Bereich Gesundheit und Soziales auszubilden.
  • Das Praktikum wird unter Anleitung einer Fachkraft absolviert.
  • Der Anteil an praktischer sozialpädagogischer oder pflegerischer Tätigkeit überwiegt.
  • Tätigkeiten in den Bereichen Hauswirtschaft, Verwaltung/Organisation/Planung, Büroarbeit sind nur in geringen Anteilen vorgesehen.

Die schriftlichen Abschlussprüfungen mit 180 Minuten Dauer werden in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik, Englisch und in Gesundheitswissenschaften geschrieben.

Berufsfachschule Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Du kannst im Rahmen dieses Vollzeitbildungsganges deinen Schulabschluss verbessern und gleichzeitig eine Berufsausbildung im Bereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement mit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service“ erwerben.

Der hohe Praxisanteil in dieser Ausbildung bietet praktisch veranlagten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit richtig durchzustarten.

Du darfst dein Praktikum leider nur im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft absolvieren. Das Angebot an Praktikumsbetrieben ist umfangreich und im Hinblick auf die auszuführenden Tätigkeiten sehr abwechslungsreich.

Ja, du kannst nach erfolgreichen 2 Jahren in diesem Bildungsgang auch deinen Realschulabschluss erreichen.

Berufsfachschule Sozialwesen (Kinderpflege)

Nein, das Praktikum muss in einer Kindertagesstätte absolviert werden.

Grundsätzlich sollten die zwei Jahre in derselben Einrichtung absolviert werden; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.

Du kannst direkt als Kinderpfleger/-in in Kindertagesstätten arbeiten – in Anbetracht des aktuellen Erzieher/-innen-Mangels werden Kinderpfleger/-innen in NRW wieder verstärkt eingestellt. Du kannst aber auch im Offenen Ganztag oder der Kindertagespflege (Tagesmutter) arbeiten.
Viele ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger lassen sich im Anschluss an die Ausbildung auch zur Erzieherin oder zum Erzieher ausbilden.

Wir bieten ab dem Schuljahr 2023/24 hier auch die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) an

Ja, ein Wiederholen ist ein Mal möglich.

Berufsfachschule Gesundheitswesen

Der Q-Vermerk wird erreicht, wenn man in Deutsch, Mathematik und Englisch einen Durchschnitt von 3 erreicht hat und zusätzlich 3 weitere befriedigende Leistungen erzielt wurden. Dabei können ausreichende Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.

Auch wenn man in Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen erbracht hat, bekommt man den Qualifikationsvermerk.

Das Praktikum sollte im sozialen oder gesundheitlichen Bereich durchgeführt werden, z. B. im Krankenhaus, in einem Altenheim, in einer Arztpraxis, im Kindergarten oder bei einer Physiotherapeutin bzw. einem Physiotherapeuten.

Nach dem Abschluss kannst du eine Ausbildung zur Pflegefachkraft oder zur/zum medizinische/r Fachangestellte/r beginnen. Auch eine Ausbildung z. B. zur/zum Physiotherapeutin/Physiotherapeuten oder Ergotherapeutin/Ergotherapeuten käme in Frage. Du kannst aber auch weiter zur Schule gehen, um die Fachhochschulreife zu erlangen.