Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke ordnet erneute Maskenpflicht im Unterricht ab dem 22.09.2020 an!!!

Am späten Montagnachmittag wurde unsere Schule darüber informiert, dass das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke eine erneute Maskenpflicht im Unterricht per Verfügung ab dem 22.09.2020 anordnet. Diese Pflicht gilt zunächst bis zum 02.10.2020.

Als Begründung wurden die steigenden COVID-19-Infektionszahlen angegeben. Alle Schulen im Kreis, die Klassen wegen positiver COVID-19-Fälle in Quarantäne geschickt haben, müssen diese Verfügung umsetzen. Dies trifft auch für das Berufskolleg Lübbecke zu.

Hier können Sie die Verfügung lesen!

 

Die Schulleitung