Berufsfachschule im Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales 

(zweijährig)

Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger

Bildungsziele

Der Ausbildungsgang stellt eine eigenständige Berufsausbildung nach Landesrecht dar.

  1. Der Abschluss berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger" zu führen.
  2. Die Schüler erwerben die Fachoberschulreife, ggf. mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk)

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger arbeiten in Familien, Tageseinrichtungen für Kinder oder Kurkliniken und unterstützen Eltern oder die sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Fachkräfte bei der Pflege, Versorgung und Erziehung der Kinder.
Der Bildungsgang bereitet auf die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher vor.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufgenommen wird, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat.

Unterrichtsorganisation

Die Ausbildung erfolgt in der Schule und in sozialpädagogischen Einrichtungen. In die Ausbildung sind Praktika von insgesamt 16 Wochen integriert. Das Lernen im Bildungsgang wird über aus Lernfeldern abgeleitete Lernsituationen organisiert, die ausgehend von beruflichen Handlungssituationen entwickelt werden .

Lernfelder

  1. Berufliche Identität entwickeln
  2. Beziehungen im pädagogischen Alltag aufbauen
  3. Bedürfnisse des Kindes erkennen und in das berufliche Handeln einbeziehen
  4. Erziehungs- und Bildungsprozesse sowie Pflege- und Versorgungshandlungen planen, durchführen und reflektieren
  5. Im Team an sozialpädagogischen Aufgaben/Konzepten mitarbeiten

 

 

Fächer bzw. Stundentafel

Wochenstunden

1. Jahr

2. Jahr

Berufsbezogener Bereich

Sozialpädagogik

5

5

Gesundheitsförderung und Pflege

7

7

Mathematik

3

2

Englisch

3

2

Arbeitsorganisation und Recht

1

3

Berufsübergreifender Bereich 

Deutsch/Kommunikation

 
3
 
 
2
 

Politik/Gesellschaftslehre

 
2
 
 
2
 

Religionslehre

 
1
 
 
2
 

Sport/Gesundheitsförderung

 
2
 
 
2
 

Differenzierungsbereich

Musik

1

1

Kunst/Werken

1

1

Abschlüsse und Berchtigungen

Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit der Abschlussprüfung den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger".
Mit der Zulassung zur Berufsabschlussprüfung wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.
Mit dem Erwerb der Fachoberschulreife kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk) erworben werden.

Beratung:

Bereichsleitung

Rainer Bartels

Tel.: 05741 3458 40

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Bildungsgangkoordination

Maren Bondzio

Tel.: 05741 3458 40

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