Vollzeit-Bildungsgänge am Berufskolleg Lübbecke
Eingangs-voraussetzung |
Bildungsgang |
DauerinJahren |
Bildungsziel |
Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk |
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3 + (1) |
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Optional im Fachbereich Gesundheit und Soziales: Berufsabschluss als "Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in" mit 4. Jahr als Berufspraktikum |
Fachoberschulreife und Berufspraxis |
Fachschule: |
3 | Fachhochschulreife und Berufsabschluss als "Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in" (3. Jahr ist Berufspraktikum) |
Fachoberschulreife und Berufsausbildung |
Fachoberschule: |
1 | Fachhochschulreife und berufliche Kenntnisse |
Fachoberschulreife HS 10B bzw. FOR |
Höhere Berufsfachschule:
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2 | Fachhochschulreife (schulischer Teil) und berufliche Kenntnisse |
Fachoberschule:
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2 | Fachhochschulreife und berufliche Kenntnisse | |
Hauptschulabschluss HS 10A |
Berufsfachschule Typ II: |
1 | Fachoberschulreife ggf. mit Q-Vermerk und berufliche Kenntnisse |
Hauptschulabschluss HS 9 oder HS 10A |
Berufsfachschule und Berufsausbildung: |
2 | Fachoberschulreife ggf. mit Q-Vermerk und staatlich geprüfter Berufsabschluss |
Hauptschulabschluss HS 9 |
Berufsfachschule Typ I: |
1 | Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS 10A) und berufliche Kenntnisse |
ohne Schulabschluss |
Ausbildungsvorbereitung: (In Teilzeit- und Vollzeitform) |
1 | Vorbereitung auf eine duale Berufsausbildung und Hauptschulabschluss nach Klasse 9 |
Zum Eintritt in obige Bildungsgänge* wird vorausgesetzt, dass die 10-jährige allgemeine Schulpflicht erfüllt ist. Danach beginnt die Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht dauert bei Besuch eines VZ-Bildungsganges mindestens 1 Jahr und bei Besuch eines TZ-Bildungsganges mindestens 2 Jahre. *Die Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung können auch als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr besucht werden. |