Vollzeit-Bildungsgänge am Berufskolleg Lübbecke

 

Eingangs-

voraussetzung

Bildungsgang

Dauer

 in

Jahren

Bildungsziel

Fachoberschulreife

           mit 

Qualifikationsvermerk

Berufliches Gymnasium:
3 + (1)

Allgemeine Hochschulreife (Abitur) 

Optional im Fachbereich Gesundheit und Soziales: Berufsabschluss als "Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in" mit 4. Jahr als Berufspraktikum

Fachoberschulreife

und Berufspraxis

Fachschule:

3 Fachhochschulreife und Berufsabschluss als "Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in" (3. Jahr ist Berufspraktikum)

Fachoberschulreife

und Berufsausbildung

Fachoberschule:

1 Fachhochschulreife und berufliche Kenntnisse

Fachoberschulreife

 HS 10B bzw. FOR

Höhere Berufsfachschule: 

2 Fachhochschulreife (schulischer Teil) und berufliche Kenntnisse

Fachoberschule: 

2  Fachhochschulreife und berufliche Kenntnisse

Hauptschulabschluss

 HS 10A

Berufsfachschule Typ II: 

1 Fachoberschulreife ggf. mit Q-Vermerk und berufliche Kenntnisse

Hauptschulabschluss

 HS 9 oder HS 10A

Berufsfachschule und Berufsausbildung: 

2 Fachoberschulreife ggf. mit Q-Vermerk und staatlich geprüfter Berufsabschluss

Hauptschulabschluss

 HS 9

Berufsfachschule Typ I: 

1 Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS 10A) und berufliche Kenntnisse
ohne Schulabschluss

Ausbildungsvorbereitung:

(In Teilzeit- und Vollzeitform) 

1 Vorbereitung auf eine duale Berufsausbildung und Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Zum Eintritt in obige Bildungsgänge* wird vorausgesetzt, dass die 10-jährige allgemeine Schulpflicht erfüllt ist. Danach beginnt die Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht dauert bei Besuch eines VZ-Bildungsganges mindestens 1 Jahr und bei Besuch eines TZ-Bildungsganges mindestens 2 Jahre.

*Die Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung können auch als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr besucht werden.

 

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